Gesprächsinfos Chilli

Willkommen im Kinder- und Jugendhaus Chilli

Das passiert mit den Dingen, die du uns erzählst ...

  • Zuerst: Du entscheidest selbst, was du uns erzählen möchtest und was nicht.


  • Was du Alex, Simon oder Conny (ausgebildete Fachkräfte) in einem vertraulichen Gespräch erzählst, bleibt im Wesentlichen bei der jeweiligen Person. Es sei denn, ihr macht gemeinsam etwas anderes aus.


  • Manchmal ist es nötig, dass wir uns als Team zum Gehörten beraten, um gut damit umzugehen und dich so gut wie möglich zu unterstützen. Das gehört in unserem Beruf dazu. Wenn es einen solchen Austausch unter uns Fachkräften gibt, teilen wir dir das nach Möglichkeit mit.


  • Bei besonders intensiven Gesprächen schreibt die Person, mit der du gesprochen hast, entscheidende Punkte wie z.B. das Thema, Ergebnisse oder Absprachen auf, falls es später noch einmal wichtig wird. Diese Aufzeichnungen sind anonymisiert und passwortgesichert, so dass keine andere Person sie einsehen kann. Sie werden gelöscht, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter die Arbeit im Chilli beendet.


  • Personen, die ein Praktikum oder ein FSJ machen, sind noch nicht (fertig) ausgebildet. Sie haben eine Fachkraft im Team, von der sie während ihrer Zeit im Chilli begleitet werden. Sie haben das Recht, sich mit dieser Person über alle Gesprächsinhalte auszutauschen, damit sie lernen auf professionelle Weise damit umzugehen.


  • Jeden Abend notieren wir besondere Erignisse des Tages (z.B. wenn sich jemand verletzt hat oder es größere Konflikte gab). Dabei halten wir auch fest, wer vom Team mit wem Gespräche geführt hat, um welches Thema es in etwa ging und ob es dazu etwas ans Team weiterzugeben gibt. Das dient dazu, dass wir über Besonderheiten Bescheid wissen, falls jemand aus dem Team an den folgenden Tagen nicht im Chilli sein kann.


  • Als Angestellte in einem Kinder- und Jugendhaus können wir einfach mal nur zuhören. Wir können aber auch mit dir gemeinsam nach den nächsten Schritten suchen...


  • Wir haben einen Überblick über Beratungsangebote, können den Kontakt dorthin vermitteln oder dich im Einzelfall zu einem ersten Termin begleiten.


  • Das alles passiert auf freiwilliger Basis - also nur, wenn du das möchtest.


  • Als Angestellte eines Kinder- und Jugendhauses haben wir gleichzeitig den Auftrag, darauf zu achten, dass junge Menschen unter guten Voraussetzungen aufwachsen.


  • Wenn wir beobachten oder erfahren, dass etwas deinem Wohl sehr schadet, sind wir gesetzlich verpflichtet, diese Information nicht für uns zu behalten (§8a Kinder- und Jugendhilfegesetz).


  • Wir tauschen uns in diesem Fall zunächst im Team aus. In einem nächsten Schritt lassen wir uns anonym von einer neutralen Fachperson dazu beraten, wie wir mit dir gemeinsam eine Veränderung der Situation bewirken können. Wenn die Situation auf diesem Weg nicht verbessert werden kann, sind wir in einem letzten Schritt dazu verpflichtet, das Jugendamt zu informieren.
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